15 Juli 2009

Kontakt

RS-MOTOR e.U.

Georg Schaubeder 

Motorbau
Tel./Fax  +43 7723 44 826  Mobil +43 676 7500 463

 

Achtung neue Daten!!

IBAN:  AT 83 4263 0300 4850 0000

BIC:    VBOEATWWSRD

ATU:    6760 4014 

Juli 15, 2009 in Impressum | Permalink

09 November 2006

Impressum

Breuer - Schaubeder  OG
Bahnhofstr.43
A-4950 Altheim

Finanzamt Braunau am Inn, Firmenbuch- Nr. FN 262907 d LG Ried/Innkreis, UID ATU61710704

Konto- Nr. 30048500000  BLZ: 42550  Volksbank Altheim 4950 Altheim
IBAN: AT19 4255 0300 4850 0000     BIC: VBOEATWWALT

November 9, 2006 in Impressum | Permalink

20 November 2005

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

01. Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.

02. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten in unserem Eigentum. Es wird ein Kontokorrentvorbehalt gemäß § 356 HGB vereinbart.

03. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

Schadenersatzansprüche wegen Sach- oder Vermögensschäden allgemein und wegen Personenschäden gegenüber Unternehmern sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

04. Einschränkung des Gewährleistungsrecht

Die Gewährleistungsfrist wird für bewegliche und unbewegliche Sachen auf ein Jahr verkürzt. Die Anwendung der Vermutungsregel (Beweislastumkehr) und der Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Alle bearbeiteten Motorenteile und Sonderanfertigungen aus Einzelproduktionen sind ausschließlich für den Motorsport bestimmt.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Unsere Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Teile nachweisbar vor der Montage nicht gereinigt sowie auf Funktion und Nachhaltigkeit kontrolliert und nicht ordnungsgemäß eingebaut wurden. Der Kunde übernimmt ausdrücklich die Verpflichtung, die von uns gelieferten Teile nur zu dem von uns vorgesehenen Zweck zu benutzen. Unterlässt der Kunde diese Verpflichtung und verwendet die Ware mit Teilen anderer Lieferanten oder in anderen Kombinationen, kann es sein, dass die Teile angepasst werden müssen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, schriftlich bei uns rückzufragen, ob die von ihm beabsichtigte Verwendung zulässig und möglich ist.

Wir übernehmen keine Haftung für etwa angegebene Grenzwerte wie zum Beispiel Höchstgeschwindigkeit, Höchstdrehzahl, Höchstgewicht, etc. Diese Angaben sind stets ohne Gewähr.

05. Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bzw. das Werk unverzüglich nach Anlieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, widrigenfalls die Ware bzw. das Werk als genehmigt gilt. Wir haften nur für Mängel, die uns frist- und formgerecht angezeigt worden sind.

06. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen an Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Der Kunde hat sich vor dem Kauf der Ware zu erkundigen, ob der Einbau dieser Teile genehmigungsfähig und genehmigungspflichtig ist.

07. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.

08. Folgen des Zahlungsverzuges

Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Zahlungen Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde weiters, außer den bei uns anfallenden Mahnspesen alle auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen und insbesondere auch die in Folge des Zahlungsverzuges anfallenden Rechtsanwaltskosten nach dem Tarif für das außergerichtliche anwaltliche Mahnverfahren als Ergänzung des autonomen Tarifs der OÖ Rechtsanwaltskammer in Linz zu bezahlen. Ungeachtet allfälliger anders lautender Widmungserklärungen sind wir auch bei Vorliegen eines Exekutionstitels oder bei Exekutionsführung berechtigt, eingehende Geldbeträge nach unserem Ermessen vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten etc. und erst zuletzt für Zinsen und Hauptsachebeträge zu verwenden.

09. Aufrechnungsverbot

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen durch Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen.

10. Angebot und Lieferung

Sämtliche Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde hat uns, sollten wir in Verzug mit der Lieferung geraten, eine angemessene, mindestens vierwöchige Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

11. Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt ab Sitz unseres Unternehmens auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde. Die Art der Versendung und Verpackung bestimmen wir. Wir sind bemüht, die preiswerteste und sicherste Versendung- und Verpackungsart einzusetzen.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

12. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht vereinbart.

14. Schriftlichkeitsklausel

Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch sämtliche Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

15. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

16. Letztverbraucher-(Konsumenten)geschäfte

Sofern es sich beim Kunden um einen Konsumenten (Letztverbraucher) bzw. Nichtunternehmer handelt, gelten die vorstehenden Bedingungen nicht, soweit sie zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

November 20, 2005 in Impressum | Permalink